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Anordnung eines Aufbauseminars für verkehrsauffällige Fahranfänger

...gemäß § 2 a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 19.12.1952 - bundesblatt Teil I (BGBI. I) S. 837 - in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 34 Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV) vom 18.08.1998 (BGBI. Teil I Nr. 55 vom 26.08.1998) in der jeweils gültigen Fassung, ordne ich an, dass Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung dieses Schreibens an einem Aufbauseminar ... teilnehmen und die hierüber erteilte Teilnahmebescheinigung unverzüglich vorlegen...

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Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), &© DVR

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

  • Pflichtteilnahme nach Anordnung der Verwaltungsbehörde
  • 4 Sitzungen à 135 Min.
  • 1 Probefahrt 30 Min.

Kursbebinn am Mittwoch, den 23.05.2012 um 19 Uhr

Noch freie Plätze verfügbar!  Kursgebühr: 250,- €

Voranmeldung ist erforderlich.

Die weiteren Sitzungstermine werden mit den Teilnehmern nach Wunsch abgesprochen.

Termine Aufbauseminar A.S.F.

Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP), &© DVR

Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP)

  • Freiwillige- und Pflichtteilnahme
  • 4 Sitzungen à 135 Min.
  • 1 Probefahrt 30 Min.

Kursbeginn am Freitag, 25.05.2012 um 19 Uhr

Noch freie Plätze verfügbar!  Kursgebühr: 250,- €

Voranmeldung ist erforderlich.

Die weiteren Sitzungstermine werden mit den Teilnehmern nach Wunsch abgesprochen.

Termine Aufbauseminar A.S.P.


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