Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

ASF

Nachschulung? – Wir helfen Ihnen!

Das Seminar ist eine Pflichtanordnung der Verwaltungsbehörde. Innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Schreibens müssen Sie an einem Aufbauseminar für Verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF) teilnehmen.

Am Ende des Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie der Behörde vorlegen.

Sollten Sie die Bescheinigung nicht fristgerecht vorlegen, wird Ihnen gemäß § 2a Abs. 3 StVG die Fahrerlaubnis entzogen.

Durch die Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar verlängert sich gemäß § 2a Abs. 2a StVG Ihre Probezeit um zwei Jahre.

So läuft das Seminar ab:

Die Gruppe beträgt mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmer.

Es besteht aus fünf Teilen:

vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten
eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung

der Zeitraum des Seminars beträgt mindestens zwei und maximal vier Wochen

Nur wenn Sie an allen fünf Teilen des Seminars vollständig teilgenommen haben, darf der Seminarleiter Ihnen die Teilnahmebescheinigung ausstellen. Sie dient zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Ein Nachholen versäumter Seminarteile ist nicht möglich. Das gesamte Seminar wäre zu wiederholen.

Zeitraum / Dauer des Seminars:

2 – 4 Wochen (gesetzliche Vorschrift)

Das Seminar ist verpflichtend für alle in der Probezeit auffällig gewordene Kraftfahrer. Der Schwerpunkt liegt in der Analyse schwieriger Verkehrsituationen zur Vermeidung typischer Fehler. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Durch die Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar verlängert sich gemäß § 2 a Abs. 2 a StVG Ihre Probezeit um zwei Jahre.

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